Übersicht zu Härtefallhilfen des Freistaats Bayern im Bereich Energie
Der Freistaat Bayern füllt in Ergänzung zu den bereits auf den Weg gebrachten bayerischen Energie-Härtefallhilfen für Unternehmen und Selbstständige auch die weiteren Lücken, die sich bei den Bundeshilfen abzeichnen. Mit den subsidiären Härtefallhilfen (d.h. unter Anrechnung der Hilfen des Bundes oder anderer Stellen) schafft die Staatsregierung ein Paket mit Hilfsprogrammen, die genau an den jeweiligen Adressatenkreis angepasst sind.
Der Freistaat Bayern bietet folgende Hilfen:
- Energiehilfen für die Wirtschaft. Mehr Informationen.
- Für den Kulturbereich einschließlich der Kinos.
- Für private Bildungseinrichtungen, Akademien und Stiftungen, aber auch für private Träger staatlich geförderter Mittagsbetreuungen.
- Für Träger und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur einschließlich der Studentenwerke.
- Für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich Faschingsvereine.
- Für Integrationsprojekte.
- Für die Bildungszentren im ländlichen Raum.
- Für einen Härtefallfonds „Bayerischer Energiesperren Schutzschirm“ (BESS), der ein Abrutschen bayerischer Bürgerinnen und Bürger in einen SGB II- oder XII-Leistungsbezug allein in Folge der besonderen Belastungen der Energiekrise verhindern soll. Mehr Informationen.