Mit dem Bayernbonus für Kultureinrichtungen ergänzt der Freistaat Bayern die Hilfe des Kulturfonds Energie des Bundes für Kultureinrichtungen um eine eigene bayerische Förderung und stockt die Förderquote auf, die der Kulturfonds Energie des Bundes den Kultureinrichtungen gewährt.
Der Kulturfonds Energie des Bundes bezuschusst anteilig bestimmte Energiemehrkosten, derzeit für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom, die in geschlossenen Räumen anfallen. Die nach dem Kulturfonds Energie des Bundes förderfähigen Energiemehrkosten von Kultureinrichtungen sind die Differenz zwischen den aktuellen Energiekosten (maximal in Höhe des für die Einrichtung geltenden gedeckelten Arbeitspreises pro KWh) für eine Menge von 80 % des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 % des historischen Verbrauchs (Arbeitspreis pro kWh im Dezember 2021 x historischer Verbrauch). Nähere Erläuterung der durch den Kulturfonds Energie des Bundes förderfähigen Energiemehrkosten finden Sie hier.
Diese förderfähigen Energiemehrkosten bezuschusst der Kulturfonds Energie des Bundes anteilig mit bestimmten Förderquoten. Die Förderquote des Kulturfonds Energie des Bundes beträgt für private Kultureinrichtungen 80 %, für öffentlich getragene Kultureinrichtungen mindestens 50 % und für soziokulturelle Einrichtungen (jeder Trägerschaft) 80 %.
Die Förderung durch den Bayernbonus für Kultureinrichtungen ist eine Billigkeitsleistung. Die Entscheidung darüber, welche Ausgaben hiermit getätigt werden und in welcher Reihenfolge damit Forderungen erfüllt werden, obliegt der Empfängerin oder dem Empfänger dieser Leistung. Die Verantwortung, dass die Leistung zweckentsprechend verwendet wird, tragen die Empfängerinnen und Empfänger.
Mehr Informationen hierzu finden Sie hier:
Wie funktioniert der Kulturfonds Energie des Bundes und wie fördert der Kulturfonds Energie?