Rechenbeispiel
für den Energieträger Gas
Ein privates Theater stellt einen Förderantrag für das erste Quartal 2023. Laut Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde lag, verbraucht das Theater 250.000 kWh/Jahr – da die Prognose auf dem Verbrauch der zurückliegenden Monate beruht, kann der prognostizierte Wert gleichzeitig als historischer Verbrauch angesehen werden.
Der zwischen Theater und Gasanbieter vertraglich vereinbarte Arbeitspreis pro kWh Dezember 2021 betrug 0,05 €. Der für das erste Quartal 2023 vertraglich vereinbarte Arbeitspreis pro kWh liegt bei 0,20 € – jedoch liegt der durch die Gaspreisbremse gedeckelte Arbeitspreis für ein Basiskontingent von 80 % des historischen Verbrauchs bei 0,12 €/kWh.
pro kWh: 0,12 €
250.000 kWh
Zwischensumme: 30.000 €
weil Basiskontingent 80 % des hist. Verbrauchs entspricht
Zwischensumme: 24.000 €
hist. Arbeitspreis 0,05 € x hist. Gesamtverbrauch 250.000 kWh: 12.500 €
11.500 € pro Jahr / 2.875 € pro Quartal
weil die Förderquote bei privaten Kultureinrichtungen 80 % beträgt
für das beantragte erste Quartal 2023: 2.300 €
weil die Förderquote beim Bayernbonus bei privaten Kultureinrichtungen 20 % beträgt
für das beantragte erste Quartal 2023: 575 €
für erstes Quartal 2023: 2.875 €